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Deutscher Anglerverband e.V. Anglerverein Bötzow e.V.
Satzung
§ 1 Name und Sitz Die ehemalige Ortsgruppe Bötzow im DAV trägt in Zukunft den Namen "Anglerverein Bötzow e.V. im DAV e.V." der Sitz des Vereins ist O-1421 Bötzow Kreis Oranienburg Er ist im Vereinsregister eingetragen. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2 Gründungszweck und Aufgaben des Vereins. Unser Verein ist der rechtliche Nachfolger der ehemaligen DAV-Ortsgruppe Bötzow. Der Anglerverein Bötzow e.V. im DAV e.V. ist eine unabhängige Vereinigung der Angler aus einem Ort und der Interessenten am Angelsport der näheren Umgebung. Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Tätigkeit des Vorstandes sowie aller Mitglieder ist ehrenamtlich. Die lt. Jahresveranstaltungsplan durchgeführten Versammlungen und gemeinschaftlichen angelsportlichen Veranstaltungen dienen der Qualifikation und einer sinnvollen Freizeitgestaltung. Sein besonderes Ziel ist die Schaffung von Möglichkeiten zur Durchführung aller Formen des waidgerechten, sportlichen Angelns. Der Verein wirkt bei der Erhaltung, Pflege und Hege des Fischbestandes, sowie des Gewässer-, Natur-, Umwelt- und Artenschutzes mit. Unser Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Er erkennt die Satzung des DAV Land Brandenburg e.V. an.
§ 3 Mitgliedschaft Mitglied kann jeder Bürger werden, der das achte Lebensjahr erreicht hat und die Satzung und Ordnungen unseres Vereins anerkennt. Das Wirken im Verein bestimmt die Satzung sowie Ordnungen und gefasste Beschlüsse der Mitgliederversammlung. Die Aufnahme von Kindern in die Mitgliedschaft unseres Vereins setzt ein schriftliches Einverständnis eines Erziehungsberechtigten voraus. Für die Aufnahme ist ein schriftlicher Antrag zu stellen. Über die Aufnahme entscheidet die einfache Mehrheit der anwesenden der Mitgliederversammlung. Das Wirken im Verein muß der Gemeinnützigkeit dienen.
§ 4 Rechte und Pflichten Jedes Mitglied des Anglervereins Bötzow im DAV e.V. hat das Recht, gleichgestellt an allen Qualifikationen und angelsportlichen sowie kulturellen Veranstaltungen teilzunehmen. Er hat das Recht auf Beistand bei der Klärung von Sachverhalten, die im Rahmen seiner angelsportlichen Tätigkeit gegen ihn gerichtet sind. Das Mitglied hat das Recht, nach Vollendung des 14. Lebensjahres zu wählen und gewählt zu werden. Jedes Mitglied ist verpflichtet, die Satzung sowie alle nachfolgenden Ordnungen und Beschlüsse einzuhalten. Alle finanziellen Forderungen ist in "Bringepflicht" pünktlich nachzukommen. Die Termine ergeben sich durch Bekanntgabe bzw. der Geschäftsordnung. Der Mitgliedsbeitrag setzt sich zusammen aus: -Mitgliedsbeitrag -Betrag für die Angelberechtigung -Versicherungsbetrag Die Höhe der zu entrichtenden Beiträge wird vom DAV e.V. Land Brandenburg vorgegeben. Die Mitgliederversammlung kann die Erhöhung der Mitgliedsbeiträge jeweils für 1 Jahr beschließen. Verstöße gegen das waidgerechte Verhalten oder das Ladeskulturgesetz, welche durch ein Mitglied wahrgenommen werden, sind durch ihn energisch entgegen zu treten. Vorkommnisse dieser Art sind dem Vorstand zu melden.
§ 5 Erlöschen der Mitgliedschaft im Verein Die Mitgliedschaft erlischt: -Durch Erklärung des Austrittes gegenüber dem Vorsitzenden in mündlicher oder schriftlicher Form. -Durch Streichung der Mitgliedschaft im Falle der Nichterfüllung der Beitragspflicht (Frist: 30.06. des Jahres) -Durch Ausschluß bei groben Verstößen gegen das angelsportliche Verhalten und der Satzung des Vereins auf Beschluß der einfachen Mehrheit der Mitgliederversammlung. -Durch Tod des Mitgliedes Durch eventuelle Auflösung des Vereins erlischt die Mitgliedschaft des einzelnen Mitgliedes im DAV nicht. Das Mitglied kann einem anderen Verein im DAV beitreten. Die Ummeldung ist kostenlos.
§ 6 Organisationsaufbau Der Anglerverein Bötzow e.V. ist dem DAV e.V. Land Brandenburg angeschlossen. Das höchste Organ des Anglervereins Bötzow e.V. ist die Mitgliedervollversammlung. Sie tritt im Abstand von 3 Jahren zusammen. Die Einladung zur Mitgliedervollversammlung ist jedem Mitglied schriftlich unter Angabe der Tagesordnung mindestens 3 Wochen vor Durchführung zuzustellen. Die Mitgliedervollversammlung entscheidet über die Entlastung des Vorstandes und der Revisionskommission. Sie wählt den neuen Vorstand und die Revisionskommission in geheimer Wahl mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit bedarf es eines zweiten Wahlganges. Der Vorstand besteht aus -Vorsitzendem -Stellvertreter des Vorsitzenden -Stellvertreter des Vorsitzenden und Öffentlichkeitsarbeit -Schatzmeister -Jugendwart. Die Revisionskommission besteht aus dem Vorsitzenden und mindestens einem Stellvertreter, sie arbeiten unabhängig vom Vorstand. Als gewählt gilt, wer mehr als 50% der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat. Die Beschlußfähigkeit der Versammlung ist unabhängig von der Anzahl der erschienenen Mitglieder gegeben. Der Vorstand ist der Mitgliederversammlung rechenschaftspflichtig.
§ 7 Organe Der Vorstand -gewählt durch die Mitgliederversammlung- besteht, wie im § 6 dargestellt. Die Mitglieder des Vorstandes vertreten sich wie folgt: Der Vorsitzende vertritt den Verein allein. Im Verhinderungsfalle vertritt den Vorsitzenden sein Stellvertreter, Schatzmeister, Jugendwart in geschilderter Reihenfolge. In besonderen Situationen ist der Vorstand berechtigt, Ausschüsse zu berufen. Der Vorstand arbeitet ehrenamtlich und unentgeltlich.
§ 8 Geschäftsführung Die Arbeit des Vorstandes regelt sich im Rahmen einer Geschäftsordnung und des Arbeitsplanes des Vereins. Die Geschäftsordnung wird im Vorstand erarbeitet und von der Mitgliederversammlung beschlossen. Gefaßte Beschlüsse sind mit Nummer und Jahr zu registrieren. Sie sind vom Vorsitzenden, dem Stellvertreter des Vorsitzenden und dem Protokollführer zu unterzeichnen. Das Abstimmungsergebnis ist zu vermerken. Beschlüsse sind gesondert zu verwahren und unterliegen der ständigen Kontrolle durch den Vorsitzenden bis zur Realisierung.
§ 9 Finanzen Der Anglerverein Bötzow e.V. finanziert sich durch: -Beiträge -Gebühren -Sammlungen -Stiftungen -Zuwendungen -Publikationen Die finanziellen Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Der Vorsitzende hat jederzeit das Recht, in die Kassenführung Einsicht zu nehmen.
§ 10 Revision Die Revisionskommission besteht aus mindestens 2 gewählten Mitgliedern für die Dauer einer Wahlperiode. Die Revisionskommission arbeitet unabhängig vom Vorstand, ihre Mitglieder haben das Recht an Leitungssitzungen teilzunehmen, jedoch ohne Stimmrecht. Sie prüfen mindestens zweimal im Jahr die Kasse und das Buchwerk beim Schatzmeister. Sie befinden über die Einhaltung der Satzung und der Geschäftsordnung durch den Vorstand. Über die Ergebnisse ist ein schriftlicher Bericht an den Vorstand zu geben. Revisionsmitgglieder dürfen nicht in zwei aufeinanderfolgende Wahlperioden tätig sein.
§ 11 Entschädigung Mitglieder, ehrenamtliche Personen (auch im Auftrag handelnde Nichtmitglieder) haben Anspruch auf Erstattung von Reisekosten, Tages- und Übernachtungsgelder. Alle Aufwendungen sind zu planen, durch die jeweiligen Organe zu beschließen und zweckgebunden zu verwenden.
§ 12 Schiedsgerichte Zur Rechtsfindung kann der Vorstand ein Ehrengericht aus Mitgliedern des Vereins zu berufen. Das Ehrengericht wird tätig bei -Schädigung des Ansehens des Vereins oder des DAV e.V. insgesamt -Disziplinarische Vergehen -Verstoß gegen die Satzung, Ordnungen und Beschlüsse -Folgende Disziplinarmaßnahmen können ergehen: -die öffentliche Ermahnung -ein befristeter Entzug der Angelberechtigung (Ausweiseinzug) -Startsperre -Verweis -Funktionsentzug -Ausschluß aus dem Verein Ein Ehrengericht besteht aus einem Vorsitzenden und zwei Beisitzern. Es wird durch den Vorstand berufen. Dem Ehrengericht darf kein Vorstandsmitglied angehören. Dem Ehrengericht können Sach- und Fachkundige eines anderen Anglervereins angehören.
§ 13 Ausschüsse und Kommissionen Zur Lösung besonderer Aufgaben kann der Vorstand Ausschüsse und Kommissionen berufen. Diese arbeiten ehrenamtlich. Sie tragen ihre Ergebnisse dem Vorstand vor, sind aber nicht entscheidungsberechtigt.
§ 14 Haftung Der Anglerverein Bötzow e.V. im DAV e.V. haftet nicht für Schäden und Verluste, die anläßlich von Tagungen, Veranstaltungen und sonstigen Ausübungen von Verbandrechten entstehen. Für Schäden haftet die verursachende Person. Versicherte Mitglieder (Versicherungsmarke 2,50 DM oder 5,00 DM) können Forderungen über den KAVO e.V. an den Landesverband geltend machen. Die Haftung gegenüber Dritten gem. § 31 DGB ist gewährleistet.
§ 15 Satzungsänderung Satzungsänderungen bedürfen der 2/3 Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Mitgliederversammlung. Die Satzungsänderung muß Gegenstand der mit der Einladung bekanntgegebenen Tagesordnung sein.
§ 16 Auflösung des Vereins Die Auflösung des Vereins kann nur durch die zu diesem Zwecke einberufene Mitgliederversammlung erfolgen. Die Auflösung ist auf die Tagesordnung zu setzen, wenn dies 25 % der Mitglieder in einem Antrag begründen. Die Auflösung ist beschlossen, wenn sich 2/3 der abgegebenen Stimmen dafür entscheiden. Die Mitglieder erhalten im Zuge der Auflösung nur ihre geleisteten Finanz- und Sacheinlagen anteilig von dem noch Vorhandenen zurück. Nach beschlossener Auflösung wählt die Mitgliedervollversammlung mit einfacher Mehrheit drei Liquidatoren, welche die vermögensrechtliche Abwicklung vornehmen. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an den Landesverband Brandenburg e.V. im DAV, der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.
§ 17 Schlußbestimmung Die Satzung wurde auf der Mitgliedervollversammlung am 03.01.1991 beschlossen. Sie tritt mit der Bestätigung der Eintragung in das Vereinsregister – der Gründung des Anglerverein Bötzow e.V. im DAV in Kraft. Sie hat Gültigkeit bis zu Wahlversammlung 1993.
Bestätigung der Satzung des Anglervereins Bötzow vom 03.01.1991 durch Unterschrift der Gründungsmitglieder.
Anschriften der Unterzeichner (Gründungsmitglieder)
1. Manfred Magener geb. 15.12.34 Bau- und Möbeltischler Poststr. 1a Bötzow
2. Norbert Eggers geb. 22.05.54 Baufacharbeiter Dorfaue 73 Bötzow
3. Thomas Wickert geb. 18.11.57 Maler und Anstreicher Teerofenweg Bötzow
4. Wolfgang Romey geb. 04.11.29 Bäcker und Konditor Bahnstr. 11 Bötzow
5. Horst Ebert geb. 07.08.41 Feinmechaniker Friedhofstr. 16 Bötzow
6. Baldur Ebert geb. 23.10.38 Ofensetzer Bahnst. 66 Bötzow
7. Klaus Müller geb. 31.12.40 Mechaniker Bergstr. 7 Bötzow
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